Impressum:

Hermann Hammer
Kilianstraße 21
D - 57413 Finnentrop

Email: veraswelt[at]t-online.de
Tel. :
0049-160-96738992

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 15-01-2020)


   für die Vermietung des Ferienhauses 13, Zuiderdiepstraatweg 2, NL-3251 LW Stellendam, Niederlande, im "Buitenplaats
   Onderdemolen".
 
§ 1 Vermieter:
   Das Ferienhaus 13, im "Buitenplaats Onderdemolen" wird von dem alleinig Nutzungsberechtigten: Hermann Hammer, Kilianstraße 21,
   57413 Finnentrop, nachfolgend Vermieter genannt, zu Erholungszwecken vermietet.
   Die Adresse des Ferienhauses 13 lautet:
   Ferienhaus 13, Zuiderdiepstraatweg 2, NL-3251 LW Stellendam, Niederlande, im "Buitenplaats Onderdemolen".
 
§ 2 Buchung:
   2.1 Sofern die Buchung direkt über ein Online-Portal erfolgt ist, gelten diese AGB´s als anerkannt.
   2.2 Bei Buchungen über den Vermieter, macht dieser dem Mieter ein Angebot in Form des zugesandten Mietvertrages. Die Buchung
   der Ferienwohnung ist verbindlich, sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen
   ist. Der Erhalt des Mietvertrages wird auf Wunsch schriftlich (per e-mail) mitgeteilt. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages
   erkennen der Mieter und seine Mitreisenden diese AGB als verbindlich an.
   2.3 Bei der telefonischen Buchung kommt der Vertrag durch Abgabe der Willenserklärung am Telefon und die telefonische oder
   schriftliche Bestätigung durch den Vermieter zustande.
   2.4 Die Ferienwohnung darf höchstens mit der bei der Buchung angegebenen Personenanzahl genutzt werden. - Besucher, die
   übernachten, sind gesondert im Park anzumelden. Das ist erforderlich, um die Auflagen der Rettungs- und Notfallpläne zu erfüllen. -
   Dadurch entstehen keine weiteren Kosten.
 
§ 3 Mietzahlung:
   In aller Regel muss eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtmietkosten umgehend nach Erhalt des Mietvertrages geleistet
   werden. Die Rest-Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor der Anreise nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Bankkonto des
   Vermieters fällig. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reisepreis umgehend zu überweisen ggf. dem Vermieter in bar zu bezahlen.
 
§ 4 Nebenkosten / Kurtaxe:
   Die Nebenkosten für Wasser, Gas und Strom sowie Stellplatz sind in der Regel im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung,
   Schlüsselservice, sowie ggf. Internetzugangsgebühren werden gesondert berechnet. Bettwäsche, Hand- und Trockentücher sind
   selbst mitzubringen.
 
§ 5 Schlüsselübergabe : 
  5.1 Der Mieter erhält den Wohnungsschlüssel (1 St., weitere sind im Haus und verbleiben dort) sowie den Schlüssel für die Schrankenanlage (1 St.) 
  gegen Hinterlegung einer Kaution (Ist in den Nebenkosten eingerechnet) z.Zt. 30 Euro durch einen per 
  E-Mail ( ca. 5 Tage vor Anreise) zugesandten Nummerncode. Der Schlüssel ist bei dem Ferienhaus Nr. 13 im Tresor an der Haustür vorab per Codeeingabe 
  abzuholen. Der Code ist während Ihres Aufenthaltes gültig.
  Der Schlüssel ist bei Abreise DRINGEND wieder in den TRESOR zu deponieren !
  Die Kaution erhalten Sie dann zurück, wenn mir alles ordnungsgemäß durch die Reinigungsperson gemeldet wird.
  5.2 Der Mieter ist nicht befugt, weitere Schlüssel für das Mietobjekt anzufertigen.  
  5.3 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus und/oder die Ferienanlage mit einer Schließanlage ausgestattet sein kann. 
  Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch unberechtigte 
  Dritte besteht. Im Interesse der Sicherheit müssen in solchen Fällen die Schlösser ausgetauscht werden. 
  5.4 Der Mieter ist verpflichtet, einen Verlust des Schlüssels sofort dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten zur 
  Wiederherstellung der Sicherheit in vollem Umfang zu tragen. 
  5.5 Die Schlüssel müssen nach Abreise wieder In dem Tresor deponiert werden. (Weitere, in der Wohnung vorhandene Schlüssel sollen in der 
  Wohnung verbleiben).  Die Putzkolonne wird nach dem Auszug die Wohnung inspizieren und abnehmen.

 
§ 6 An- und Abreise:
   Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab ca. 13.00 Uhr (Rezeption bis 15.00 Uhr) zur Verfügung. Schadensersatzansprüche
   können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung nicht pünktlich um 13.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag
   muss die Wohnung ab 10 Uhr zur Endreinigung zur Verfügung stehen. Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Die
   Geschirrreinigung und Abfallentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.
 
§ 7 Allgemeine Verpflichtungen / Hausordnung:
   7.1 Der Mieter ist gehalten, sich insbesondere bzgl. der Lautstärke rücksichtsvoll zu verhalten, um die anderen Mieter nicht in ihrer
   individuellen Urlaubsgestaltung zu beeinträchtigen.
   7.2 Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem
   Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24
   Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Reinigung, Ordnung und
   Lüftung der Räume zu sorgen.
   7.3 Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt
   Der Mieter ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner Obhutspflicht für fremd gemietetes Eigentum
   verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder seinen Mitreisenden verursachten Schäden sowie übermäßige Abnutzung
   und das Einschleppen von Ungeziefer aufzukommen, die während seines Aufenthaltes im und am Mietobjekt entstehen – dies gilt
   auch für Schäden durch fahrlässiges Offenlassen von Türen und Fenstern etc.. Schäden am Mietobjekt sind umgehend – nicht erst
   bei der Abreise – beim Vermieter anzuzeigen. Ebenfalls ist evtl. im Mietobjekt auftretendes Ungeziefer unverzüglich anzuzeigen. Alle
   Schäden sind - soweit möglich - spätestens zum Zeitpunkt der Abreise zu beheben/ersetzen.
   Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen,
   besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für
   das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
   7.4 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie
   bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem
   Vermieter.
 
§ 8 Rauchen:
   Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht gestattet. Der Mieter kann ggf. den Garten nutzen. Die Zigaretten bitte nur im Hausmüll
   entsorgen und nicht in den Garten werfen.

§ 9 Haustiere:
   Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art in das Ferienhaus nur nach Vereinbarung und Mietvertrag. Hier gilt insbesondere auch §
   7!
 
§ 10 Internetnutzung: Der Mieter kann den per Username/Passwort geschützten WLAN-Zugang nutzen, ist aber verpflichtet, keine
   fremden Schutzrechte (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Datenbankrechte) zu verletzen, keine Dienste zum Abruf
   oder zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Informationen zu nutzen und keine Inhalte verleumderischen, beleidigenden oder
   volksverhetzenden Charakters zu verbreiten oder gegen sonstige Gesetze oder
   Verordnungen zu verstoßen. Vermieter stellt dem Mieter deshalb den Internetzugang nur authentifiziert zur Verfügung und wird
   gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) dessen Verbindungsdaten speichern bzw. speichern lassen. Im Falle eines rechtswidrigen
   Gebrauchs des Internetzgangs wird somit der Mieter haftbar gemacht. Insofern muss die Zugangsidentifikation zumWLAN vom
   Mieter besonders sorgfältig verwahrt werden, damit sie keinen Dritten zugänglich ist.
   Im Ferienpark ODM kann eine zeitlich begrenzte W-LAN Nutzung erworben werden. Dies bitte bei Buchung angeben!
   Das geschützte Passwort / Username kann gemäß Mietvertrag mitgebucht werden.
  
§ 11 PKW-Stellplatznutzung:
   11. 1 Der Mieter verpflichtet sich, nur den ihm vermieteten Stellplatz -direkt am Haus - zu benutzen und auf diesem Stellplatz
   außerdem nur einen Personenwagen oder Motorrad abzustellen. Weitere Stellplätze stehen auf dem Parkplatz an der Hauptstraße
   kostenlos zur Verfügung. - Bitte beachten: Die Benutzung der Parkplätze vor dem Hallenbad ist nicht gestattet!
   11.2 Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders die der Feuerwehr und Bauaufsichtsbehörde, sind zu
   beachten.
   11.3 Wagenwäsche, Ölwechsel, Reparaturen, offenes Feuer u. ä. sind auf dem Stellplatz nicht gestattet. Auslaufendes Benzin, Öl
   oder andere, umweltgefährdende Flüssigkeiten sind sofort zu entfernen und dürfen nicht in den Boden versickern oder in die
   Entwässerungsanlage fließen. Gegebenenfalls ist die Feuerwehr hinzuzuziehen. Außerdem ist der Vermieter sofort zu
   benachrichtigen.
   11.4 Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt nur insoweit, als es von den beauftragten Unternehmen entsprechend den
   bestehenden Regelungen ausgeführt wird.
   11.5 Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Stellplatzes entstehen,
   insbesondere nicht für Beschädigungen oder das Abhandenkommen des abgestellten Fahrzeugs. Der Vermieter haftet ebenfalls
   nicht, wenn die Zufahrt z.B. durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge blockiert wird. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch
   die nicht vertragsgemäße Nutzung des Stellplatzes entstehen.

§ 12 Gartennutzung:
   Der Garten sowie das Mobiliar steht allen Mietern zur Verfügung.
   Der Rasen an der Terrasse kann bei Bedarf selbst gemäht werden (kleiner Rasenmäher im Schuppen).

§ 13-A Übertragung auf Dritte:
   Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus der Buchungsbestätigung durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit
   ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich. Das Mietobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des
   Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

§ 13-B Rücktritt vom Vertrag:
   13-B.1 durch den Mieter
   Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. 
   Der Vermieter hat in diesem Fall einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: 
   bis zum 35 Tag vor Mietbeginn 15% des Mietpreises 
   bis zum 21. Tag vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises 
   bis zum 11. Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises 
   danach bis zu 100%. 
   Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird empfohlen und angeboten. Z.B auch bei
   www.versicherungsfinanz.de oder einem Automobilclub.
   13-B.2 durch den Vermieter
   Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, bei schwerwiegenden
   Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstöße gegen die Mietvereinbarung sowie der Platz- und/oder Hausordnung
   der Ferienanlage Buitenplaats Onderdemolen sowie nachhaltigen Störungen des Hausfriedens – jeweils nach vorausgegangener
   Abmahnung durch den Vermieter oder einen von ihm beauftragten Dritten, beispielsweise Personal der Ferienanlage.
   Wenn in Folge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer Umstände (Hochwasser, Brand, Sturm, o.a.
   Ereignisse oder Elementarschäden) die Nutzung des Mietobjektes unmöglich geworden ist.
   13-B.3 in gegenseitigem Einvernehmen
   Eine Auflösung des Mietvertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist jederzeit möglich.

§ 14 Haftung des Vermieters:
   Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Mieter bei der Benutzung des Mietobjekts entstehen. Der
   Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Vermieters für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts nach landesüblichen
   Maßstäben. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser-, Strom- sowie ggf. Internetversorgung, sowie Ereignisse
   und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des
   Mietpreises beschränkt.

§ 15 -entfallen –

§ 16 Schriftform:
   Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen haben nur Bestand, wenn sie
   schriftlich fixiert wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder
   der Online-Buchung.

§ 17 Gerichtsstand:
   Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien 57413 Finnentrop / Lennestadt.

§ 18 Salvatorische Klausel:
   Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen
   Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.